Für wen gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Verden mit einem eigenen Stromvertrag.
Wie wirkt die Preisbremse beim Strom?
Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie große Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) sollen ab dem 1. März 2023 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023, maximal 40,00 Cent/kWh für 80 Prozent ihrer Vorjahresverbrauchsmenge Strom bezahlen. Der aktuelle Strompreis in der Grundversorgung beträgt 55,04 Cent/kWh.
Beispielrechnung für die Grundversorgung Strom:
Für einen Haushalt mit einer durchschnittlichen Vorjahresverbrauchsmenge von 2.500 kWh ergäbe sich ein subventioniertes Kontingent von 2.000 kWh zu 40,00 Cent/kWh.
Die Differenz zwischen dem Preisdeckel (40,00 Cent/kWh) und dem Grundversorgungstarif (55,04 Cent/kWh) beträgt somit 15,04 Cent/kWh.
Ersparnis durch Preisdeckel: 2.000 x 15,04 Cent = 300,80 Euro (brutto)
Das bedeutet:
Dank der Preisbremse bekäme der Beispielhaushalt die Menge von 2.000 kWh um 300,80 Euro günstiger als ohne.