Abwendung einer Zählersperre
Abwendung einer Zählersperre
Selbst wenn Sie mit Ihren Zahlungen für Energie bereits stark im Rückstand sind, wollen wir vermeiden, einen Strom- oder Gasanschluss zu sperren. Sie haben deshalb die Möglichkeit, eine sogenannte „Abwendungsvereinbarung“ mit uns zu treffen.
Was bedeutet „Abwendungsvereinbarung“?
In einer schriftlichen und rechtsverbindlichen Übereinkunft mit uns verpflichten Sie sich, die aufgelaufenen Forderungen in maximal sechs Ratenzahlungen zu begleichen. Dabei ist es wichtig, die festgesetzten Raten pünktlich und vollständig zu zahlen. Andernfalls erlischt die Abwendungsvereinbarung – und eine Liefersperre ist unvermeidlich.
Was müssen Sie tun, um eine Abwendungserklärung abzugeben?
Beantragen Sie die Abwendungsvereinbarung über das Formular „Abwendungsvereinbarung beantragen“. Wir werden Ihnen zeitnah eine unterschriftsreife Vereinbarung zukommen lassen. Die Abwendungserklärung muss vor einer Liefersperre unterschrieben bei uns eingegangen sein.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 04231 915-0. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zusätzlich haben wir eine Liste mit nützlichen Hinweisen zum Thema Liefersperre hier für Sie hinterlegt:
Auch Tipps und Hinweise, um Ihren Energieverbrauch zu senken, bekommen Sie von uns. Sprechen Sie uns gerne an. Eine erste Anlaufstelle in Sachen Energieeffizienz finden Sie im Internet, z.B. auch auf der Seite der Verbraucherzentrale.