Grundversorgung
Feststellung Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG:
Die Stadtwerke Verden GmbH ist als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG verpflichtet, zum 30.09.2024 gegenüber der Landesbehörde mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen im Netzgebiet 27283 Verden und 27308 Kirchlinteln die meisten Haushaltskunden mit Strom und Gas versorgt. Eine entsprechende Mitteilung wurde der Landesbehörde übermittelt.
Nach Auswertung der vorliegenden Daten, ist das Unternehmen Stadtwerke Verden GmbH vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 Grundversorger im Netzgebiet 27283 Verden und 27308 Kirchlinteln.