Stadtwerke Verden: Ab sofort gilt für Erdgas wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent
Zum 01.04.2024 wurde die gesetzliche Mehrwertsteuer für Erdgas wieder von 7 auf 19 Prozent angehoben. Dieser Mehrwertsteuererhöhung muss auch die Stadtwerke Verden GmbH nachkommen.
Im Rahmen der staatlichen Hilfsmaßnahmen während der Energiekrise hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Erdgas vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese befristete Entlastungsmaßnahme lief zum Ende der Heizperiode am 31. März 2024 aus.
Aktiv werden müssen Stadtwerke-Kundinnen und -Kunden jedoch nicht. Die Mehrwertsteuererhöhung wurde bereits im Vorfeld bei der Neuberechnung der monatlichen Pauschalen für 2024 berücksichtigt. Eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen ab April ist somit nicht notwendig.
„Die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf 19 Prozent entspricht bei einem Haushalt mit einem durchschnittlichen Erdgasverbrauch von 15.000 kWh einer Mehrbelastung von rund 17 Euro pro Monat. Diese Mehrbelastung haben wir über eine Mischkalkulation auf die monatlichen Abschlagsbeträge umgelegt, um eine einheitliche Pauschale für das gesamte Jahr zu erhalten. In der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 haben wir diese für Februar und März mit 7 Prozent und für April bis Dezember mit 19 Prozent separat ausgewiesen. Kundinnen und Kunden, die dennoch eine Anpassung ihres Abschlages wünschen, können dies bequem über unser Online-Kundenportal auf www.stadtwerke-verden.de vornehmen,“ erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Dirk Gabriel. Eine Mitteilung der Zählerstände zum 31.03.2024 ist nicht notwendig, da über ein gesetzlich anerkanntes Verfahren automatisch die Aufteilung des Jahresverbrauchs auf die einzelnen Zeiträume erfolgt und bei der Jahresabrechnung für 2024 berücksichtigt wird.
Weitere Informationen zu den Themen Mehrwertsteuer-Erhöhung und aktuelle Strom- und Erdgaspreise gibt es persönlich in der Weserstraße 26 oder telefonisch unter 04231 915-0.