Der Kontoinhaber kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Geldinstitut des Kontoinhabers vereinbarten Bedingungen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Das SEPA-Basislastschriftverfahren kann eingestellt werden, falls Rechnungen vom Geldinstitut uneingelöst zurückgegeben werden.
Abschlagszahlungen werden Ihnen im Zuge eines Abschlagsplan für das jeweilige Abrechnungsjahr von SW Verden mitgeteilt. Gesonderte Zahlungsaufforderungen für die Bezahlung der monatlichen Abschläge erstellt SW Verden nicht.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer von SW Verden lautet: XXXX. Mit der Vertragsbestätigung bzw. mit dem Abschlagsplan teilt SW Verden Ihnen die Mandatsreferenznummer mit.